Eine Steuernummer ist für den Handel in den Niederlanden Pflicht.
Jedes kommerziell tätige Unternehmen in den Niederlanden muss über eine vom Belastingdienst (niederländische Steuerbehörde) ausgestellte BTW-Nummer (USt-Nummer) verfügen. Diese Nummer ist für die Rechnungsstellung im innergemeinschaftlichen Handel und die Abgabe von Steuererklärungen Pflicht.
Unser Unternehmen unterstützt Sie in jeder Phase – vom BTW-Nummernantrag bis zum Registrierungsprozess. Nach der Genehmigung Ihres Antrags können Sie EU-weit Handel treiben.
Unser Steuernummernservice umfasst:
- BTW-(USt-)Nummernantrag
- Kommunikation und Nachverfolgung mit dem Belastingdienst
- Unterstützung bei Steuererklärungen
- VIES-Registrierung für den innergemeinschaftlichen Handel
Kontaktieren Sie uns für Informationen zur Steuernummernbeantragung in den Niederlanden.