Jedes kommerziell tätige Unternehmen in den Niederlanden muss über eine vom Belastingdienst (niederländische Steuerbehörde) ausgestellte BTW-Nummer (USt-Nummer) verfügen. Diese Nummer ist für die Rechnungsstellung im innergemeinschaftlichen Handel und die Abgabe von Steuererklärungen Pflicht.
Unser Unternehmen unterstützt Sie in jeder Phase – vom BTW-Nummernantrag bis zum Registrierungsprozess. Nach der Genehmigung Ihres Antrags können Sie EU-weit Handel treiben.
Kontaktieren Sie uns für Informationen zur Steuernummernbeantragung in den Niederlanden.
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